Weltanschauungsfreiheit die Unverletzlichkeit des weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 I). Dieses Grundrecht steht in engstem Zusammenhang mit der -Glaubensfreiheit, der Gewissensfreiheit und der religiösen Bekenntnisfreiheit. Jeder Mensch soll seine innerste Anschauung vom Wesen der Welt ohne obrigkeitlichen Zwang entwickeln und ungehindert bekennen können. Dabei hat er - wie auch bei sonstigen individuellen Freiheiten - auf etwa kollidierende Grundrechte anderer Personen Rücksicht zu nehmen.
Weitere Begriffe : actio libera in causa | Ablehnungsanzeige | Bremsleuchten |
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