Weltanschauungsgemeinschaften

als Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, sind den Religionsgesellschaften verfassungsrechtlich gleichgestellt (Art. 140).

ist eine Vereinigung von Personen gleicher Weltanschauung im engeren Sinn. W.en stehen dem religiösen Bekenntnis hinsichtlich Gewissens-, Bekenntnis- und Ausübungsfreiheit gleich.




Vorheriger Fachbegriff: Weltanschauungsgemeinschaft | Nächster Fachbegriff: Weltanschauungsschule


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen