Wiedererkennungsmaßnahmen
, Kriminalistik: Bei den in der Praxis genutzten Wiedererkennungsmaßnahmen handelt es sich im Gegensatz zur spontanen Wiedererkennung um gezielte Wiedererkennungsmaßnahmen; sie werden
— nach der Anzahl der vorzuweisenden Objekte oder Personen (*Gegenüberstellung),
— der Sichtbarkeit des Identifizierungszeugen für die zu identifizierende Person (offen, gedeckt, verdeckt),
— der Art und Weise der Wahlkonfrontation (sequentiell, simultan),
— dem Ort der Gegenüberstellung (natürlicher Ort Tatort, künstlicher Ort — Dienststelle) und
— der Kenntnis der Beteiligten (Kenntnis des Identifizierenden, Kenntnis des zu Identifizierenden, Kenntnis beider) kategorisiert.
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