Wilddiebstahlist unter Verletzung fremden Jagd- od. Fischereirechts Wilderei. Wild sowie auch Fische in Privatgewässern sind nicht herrenlos. Ihre widerrechtliche Wegnahme ist deshalb Diebstahl.
Weitere Begriffe : Vorführung Wehrpflichtiger | Überversicherung | Justizgrundrechte |
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