Wirtschaftsstrafverordnungdas für Wirtschaftsdelikte in der DDR geltende Gesetz vom 23.9.1948. Die W. soll insbes. die Durchführung der Wirtschaftsplanung und die Versorgung der Bevölkerung sichern.
Weitere Begriffe : Unterdrückung des Personenstandes | Gesamtgewinngleichheit | Veruntreuen von Arbeitsentgelt |
MMnews
|