Wohnraumbewirtschaftung

. Die W. sah die Befugnis der zuständigen Wohnungsbehörde vor, einen Mieter in eine Wohnung einzuweisen; der Hauseigentümer hatte mit dem Eingewiesenen einen Mietvertrag abzuschliessen. Die W. wurde seit 1960 abgebaut und ist heute vollständig abgeschafft; Wohnungszwangswirtschaft, Mieterschutz, Mietpreisbindung.




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