WohnungsamtDas W. (auch Amt für Wohnungswesen) ist in Gemeinden und Landkreisen i. d. R. zuständig für Vermittlung von gefördertem Wohnrraum (früher: Sozialwohnungen), Ausgleichszahlungen (früher: Fehlbelegungsabgaben), soziale Wohnraumförderung, Gewährung von Wohngeld und Wohnberatung.
Weitere Begriffe : Vorbringen | Teilgläubiger | Modernisierende Instandsetzung |
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