Wohnungsanpassung
Bei einer Eigentumswohnung :
Völlig unabhängig vom Alter passiert es leider oft ganz plötzlich: ein schwerer Sturz, Verkehrsunfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Ähnliches und plötzlich wird die eigene Wohnung zum unüberwindbaren Hindernis.
Von einer Minute auf die andere kann sich das ganze Leben verändern. Um ein unabhängiges und selbstständiges Leben in der bisherigen Wohnung (gleichgültig, ob als Mietwohnung oder Wohnungseigentum) führen zu können, ist häufig eine (erhebliche) Wohnungsanpassung erforderlich.
In Glücksfällen helfen kleine technische, bauliche Massnahmen, um die Wohnung an die geänderten Bedürfnisse anzupassen.
Zweck der Wohnungsanpassungsmassnahmen ist meistens nicht die Steigerung des Komforts, sondern vor allem die Erhöhung der Sicherheit und die Beseitigung von möglichen Gefahrenquellen wie rutschigen Böden, Stolperfallen oder schlechter Beleuchtung.
Eine Wohnungsanpassung wird aber auch oft dort erforderlich, wo ganz normale Alterserscheinungen auftreten, zum Beispiel die Sehkraft nachlässt, ein Arthroseleiden, Schwerhörigkeit oder eine Gehbehinderung eintreten.
Auch bauliche Veränderungen an der Wohnung müssen nicht unbedingt ein Vermögen kosten. Allerdings sollten bauliche Veränderungen immer mit dem Vermieter abgesprochen werden und im Falle einer Eigentumswohnung natürlich auch der Verwalter darüber informiert und gegebenenfalls die (erforderliche) Zustimmung der anderen Miteigentümer eingeholt werden.
Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen in Eigentumswohnungen nur dann (ungefragt) zulässig, wenn Sondereigentum betroffen ist. Sobald gemeinschaftliches Eigentum tangiert ist, ist in aller Regel die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erforderlich. Diese müssen aber, wenn gewichtige Gründe vorliegen, einer solchen Veränderung zustimmen. Notfalls muss die Zustimmung gerichtlich erstritten werden.
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