WTO

(World Trade Organization) Welthandelsorganisation (1994) mit Sitz in Genf und (1999) 135 Mitgliedstaaten (2001 143, 2007 150) Lit.: Welthandelsorganisation, hg.v. Tietje, C., 2. A. 2002; WTO-Handbuch, hg. v. Prieß, H./Berrisch, G., 2003; Hilf, M./Oeter, S., WTO-Recht, 2005

(engl.: Word Trade Organization; Welthandelsorganisation)

1.
Am 15. 4. 1994 wurde in Marrakesch das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation einschließlich der Schlussakte über die Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde unterzeichnet. Das Übereinkommen und die Schlussakte umfassen auch das Protokoll von Marrakesch zum allgemeinen Zoll- und Handelsübereinkommen von 1994 (GATT), das allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen und diesbezügliche Ministerbeschlüsse (GATS) sowie das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Übereinkommen und Schlussakte einschließlich der genannten weiteren Übereinkünfte wurden mit Gesetz v. 30. 8. 1994 (BGBl. II S. 1438 ff.) ratifiziert und sind für die Bundesrepublik Deutschland seit 1. 1. 1995 (BGBl. II S. 456) in Kraft. Weitere Vertragspartner, für die das Übereinkommen zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, sind in Europa Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die damalige Europäische Gemeinschaft - jetzt Europäische Union - als solche, ferner die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko sowie fast alle mittel- und südamerikanischen Staaten, Japan, Australien sowie einige weitere asiatische und afrikanische Staaten. Inzwischen hat die WTO über 150 Mitgliedstaaten. Die WTO erleichtert die Durchführung, die Verwaltung und die Wirkungsweise der multilateralen Handelsübereinkommen GATT, GATS und TRIPS sowie die Verwirklichung ihrer Ziele. Sie bildet auch den Rahmen für die Durchführung, die Verwaltung und die Wirkungsweise weiterer plurilateraler Handelsübereinkommen. Die WTO ist aus der Wirtschaftsorganisation des GATT hervorgegangen. Die Mitglieder des GATT sind die urprünglichen Mitglieder der WTO. Das Sekretariat des GATT wurde zum Sekretariat der WTO, der Generaldirektor des GATT zum Generaldirektor der WTO. Die WTO setzt die nach dem GATT übliche Praxis der Beschlussfassung durch Konsens fort. Die WTO stellt einen Versuch einer umfassenden Regelung der Weltwirtschaftordnung dar.

2.
In der deutschen Terminologie bedeutet WTO Welttourismusorganisation (vgl. Satzung v. 27. 9. 1970, BGBl. 1976 II 23).




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