Zaunrecht

betrifft die grenzsichernden und -schützenden Anlagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze (sog. Scheidungen oder Umfriedungen). Regelungen im (alten) Landesrecht (vgl. Art. 124 EinführungsG zum BGB).




Vorheriger Fachbegriff: Zaleukos | Nächster Fachbegriff: ZDF


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen