ZDFDas Zweite Deutsche Fernsehen ist eine 1961 gegründete gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger die Länder sind, § 1 ZDF-Staatsvertrag (= Art. 3 des Staatsvertrages über dem Rundfunk im vereinten Deutschland), s. a. Rundfunkanstalten. Es hat seinen Sitz in Mainz, wird durch Rundfunkgebühren finanziert und betreibt das gleichnamige Fernsehprogramm sowie Telemedien. S. a. ARD, Rundfunkrecht, Deutsche Welle.
Weitere Begriffe : Zeugenbeweis | Betriebsratsausschluss | Geschwindigkeitsbegrenzer |
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