Zentralisation

ist die Vereinigung aller Aufgaben des Staats in der staatlichen Verwaltung. Die Z. ist von der Konzentration zu trennen. Sie steht im Gegensatz zur Dezentralisation. Lit.: Abteyes, M., Zentralisation und Dezentralisation als Strategie der ländlichen Entwicklung, 1996




Vorheriger Fachbegriff: Zentrales Verkehrsinformationssystem | Nächster Fachbegriff: Zentralismus


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen