Zentralismus
das Streben nach einheitsstaatlicher Verfassung. Gegensatz: Föderalismus. Demokratischer Z. ist nach kommunistischer Staatstheorie ein Verfassungssystem, in dem jedes Organ von einem anderen gewählt wird und jederzeit auch wieder abberufen werden kann (Demokratie), in dem aber zugleich die gewählten Organe die gesamte Politik von oben nach unten bestimmen und lenken; Volksdemokratie.
ist die Tendenz zum Mittelpunkt hin, insbesondere zur Stärkung des Gesamtstaats auf Kosten der Gliedstaaten. Der Z. bildet den Gegensatz zum Föderalismus. Z. ist kennzeichnend für Frankreich und England. Lit.: Bruns, J., Regionale Modernisierungspolitik, 2003
nennt man im Bundesstaat die Tendenz, auf Kosten der Gliedstaaten möglichst viele Kompetenzen dem Gesamtstaat zu übertragen (auch als Unitarismus bezeichnet; Gegensatz: Föderalismus, in übersteigerter Form Partikularismus, mit dem Ziel der Loslösung vom Gesamtstaat Separatismus). Innerhalb der Verwaltung eines Staates bezeichnet man als Z. die Einschränkung oder den völligen Verzicht auf mittelbare Staatsverwaltung. S. a. Konzentration in der Verwaltung.
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