Zinsverbot(kanonisches Zinsverbot) ist im mittelalterlichen Recht das von der Kirche für Christen (im Gegensatz zu Juden) geforderte und zeitweise weitgehend durchgesetzte, durch den Liberalismus im 19. Jh. aber beseitigte Verbot, für Darlehen Zinsen zu nehmen.
Weitere Begriffe : sonstige Einkünfte | Hauptuntersuchung | Verfallklausel |
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