Zitierrecht

ist das Recht eines Parlaments und seiner Ausschüsse, die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Regierung zu verlangen; um einen Minister zu zitieren, ist i. d. R. ein Mehrheitsbeschluss erforderlich (vgl. z. B. Art. 89 Verf Rheinland-Pfalz oder Art. 49) SächsVerf).




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