Zitiergesetz
von TheodosiusII. und Valentinian
I. 426 erlassenes römisches Gesetz, wonach bei der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten nur noch die Rechtsmeinungen von Papinian, Paulus, Ulpian, Modestinus und Gajus zitiert werden durften und massgebend sein sollten. Das Z. wurde im Hinblick auf das damals weitgehend unübersichtliche Schrifttum erlassen und bildete die Grundlage für die Kodifikation des spätrömischen Rechts.
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