Zulassungsberufung (§ 124 I VwGO) ist die nur bei Zulassung durch das entscheidende Gericht zulässige Berufung. Lit.: Bader, J., Zulassungsberufung und Zulassungsbeschwerde nach der 6. VwGO-Novelle, NJW 1998, 409; Nassall, W., Irrwege, NJW 2003, 1345
Weitere Begriffe : Geraeindeverordnung | Leitungsrecht | Beteiligung an einer Schlägerei |
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