Zulassungsfreies Handwerkist ein Handwerk, bei dem der Meisterbrief nicht Voraussetzung für den selbständigen Betrieb als stehendes Gewerbe ist. Gleiches gilt für handwerksähnliche Gewerbe (§§ 18-20 HandwO). Die 53 z. H. und 57 handwerksähnlichen Gewerbe sind in Anlage B zur HandwO aufgeführt.
Weitere Begriffe : Zwischenstaatlicher Kraftfahrzeugverkehr | Scherbengericht | dynamisch |
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