Zwecksteuern

sind Steuern, die politische, wirtschaftspolitische oder soziale Zwecke verfolgen und nicht ausschließlich der Erzielung öffentlicher Einnahmen dienen. I. w. S. werden unter Z. auch die zweckgebundenen Steuern (wie z. B. die Mineralölsteuer) verstanden. Lenkungsteuer.




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