Zweite Hand Bei Verträgen über die vertikale Preisbindung bezeichnet man die Gruppe der Einzelhändler gegenüber den Hersteller-Unternehmen als zw.H. Wenn auch Grosshändler an die Preisbindung und deren Weitergabe an ihre Abnehmer gebunden sind, gehören sie ebenfalls zur zweiten H. §
Weitere Begriffe : Gewerbeerlaubnis | Prüfungsordnung | Sitzverlegung |
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