Zwischenhändler

Käufer, der einen Kaufgegenstand vom Hersteller oder einem anderen Zwischenhändler erwirbt, um ihn als Verkäufer an einen weiteren Zwischenhändler oder den Endverbraucher weiterzuveräußern.
Der Zwischenhändler steht in der Leistungskette somit zwischen Hersteller und Endverbraucher. Beim Verbrauchsgüterkauf steht ihm bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Käufer nach Maßgabe der §§ 478, 479 BGB ggf. eine Rückgriffsmöglichkeit gegen den Verkäufer zu, der ihm die Ware zuvor veräußert hat. Unternehmerrückgriff Zwischenspediteur Spediteur.

Verbrauchsgüterkauf.




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