Zählkind

Leistungserhöhende Berücksichtigung von Kindern nach dem Kindergeldrecht, die für die Anspruchsberechnung nicht bei den leiblichen Eltern aufgeführt werden. Beispielhaft ist dies der Fall bei in den Haushalt des Berechtigten aufgenommenen Enkelkindern, § 63 EStG, §2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG).




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