Bundeskindergeldgesetz mit mehrfachen Änderungen. Das Kindergeld wurde durch das B. erstmals allgemeine und allein aus Bundesmitteln finanzierte Leistung des Staates für Kinder. Das B. vereinheitlichte das Kindergeldrecht und erhöhte das Kindergeld z. T. wesentlich, unbeschadet der Leistungen anderer gesetzlicher oder tarifrechtlicher Regelungen.
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