Auftragsverwaltung

Der Staat ist bei uns nicht als Einheit organisiert, sondern tritt dem Bürger auf verschiedenen Ebenen gegenüber: als Bund, als Land, als Gemeinde oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Jede dieser Ebenen hat eine eigene Verwaltung: Es gibt Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden. Diese werden zum Teil auf Grund eigenen Rechts (im objektiven Sinne) in eigener Verantwortung tätig (Selbstverwaltung). Zum Teil werden ihnen aber auch von der jeweils höheren Ebene her Angelegenheiten zur Ausführung übertragen, zum Beispiel vom Bund den Ländern, von den Ländern den Gemeinden. Soweit nun die untere Ebene in diesen übertragenen Angelegenheiten tätig wird, spricht man von Auftragsverwaltung (im Gegensatz zur Selbstverwaltung). Dabei sind die unteren Behörden an Anweisungen der oberen Behörden gebunden, die Landesbehörden also an Anweisungen des Bundes, die Gemeindebehörden an Anweisungen des Landes. Es besteht von oben nach unten eine Fachaufsicht, während in Angelegenheiten der Selbstverwaltung nur eine Rechtsaufsicht besteht.

Bundesauftragsverwaltung.

Ausführung von Gesetzen (1); s. a. Auftragsangelegenheiten.




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