Straßenverkehrszulassungsordnung

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) enthält die wesentlichen Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und anderen Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmeverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr
und EU-Rechtsvorschriften. Wie auch die Straßenverkehrsordnung beruht sie auf §6 StVG.

Sie ist in zwei Abschnitte untergliedert:
* Fahrzeuge — darin sind Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen, über das Zulassungsverfahren für Kfz und ihre Anhänger, über die Pflichtversicherung sowie Bau- und Betriebsvorschriften enthalten.

* Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften.

Der frühere Abschnitt Personen — darin waren Regelungen über die Teilnahme am Verkehr im Allgemeinen, über das Führen von Kraftfahrzeugen und die Beförderung von Fahrgästen in Kfz enthalten — wurde aufgehoben. Die maßgeblichen Vorschriften sind seit dem Januar 1999 in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden.

, Abk. StVZO: Werk zur Normierung der Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die StVZO regelte bis 1998 die Vorschriften über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die früheren §§ 1-15 StVZO, die für Personen galten, sind aufgehoben und deren Inhalte nunmehr in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Die StVZO regelt somit nur noch die Zulassung von Fahrzeugen. Es finden sich zahlreiche Bestimmungen über die Bauart und Betriebserlaubnis und Voraussetzungen, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Straßenverkehrsrecht
(StVZO) regelt die Zulassung von Personenfahrzeugen für den öffentlichen Strassenverkehr. Sie enthält insbesondere Vorschriften über die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden, Zulassungs-, Bau- und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge.




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