Versorgungsrecht

Sammelbezeichnung für den Anspruch auf Versorgung wegen gesundheitlicher Schäden nach dem Bundesversorgungsgesetz und den entsprechend anzuwendenden Nebengesetzen. Das Versorgungsrecht nach dem BVG war ursprünglich überwiegend Kriegsopferversorgungsrecht für die Beschädigten gerade des Zweiten Weltkrieges. Ausgehend von dem BVG als „Grundgesetz der Versorgung” trifft angesichts der Vielzahl neuerer spezialgesetzhcher Regelungen als Sammelbezeichnung für diesen Rechtsbereich mittlerweile jedoch eher der Begriff soziales Entschädigungsrecht zu.




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