Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

ist der Oberbegriff für Streitsachen über Rechtsbeziehungen aus dem Bereich des materiellen öffentlichen Rechts (Recht) im Gegensatz zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Zu den ö.-r. Str. gehören Verfassungsstreitigkeiten und die der (allgemeinen und besonderen) Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesenen Streitsachen. Das Vorliegen einer ö.-r. Str. ist Voraussetzung für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges (§ 40 I VwGO). Maßgebend hierfür ist die wahre Natur des im Klagevorbringen behaupteten Anspruchs, nicht seine behauptete Rechtsnatur.




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