A-limine-Abweisung

(lat. von der Schwelle), z. B., einer Klage dann, wenn sie ohne weitere Prüfung wegen Unzulässigkeit durch Prozessurteil (Urteil) abzuweisen ist.

einer Klage ist die ohne Sachprüfung des Klageanspruchs durch Prozessurteil ergehende Abweisung einer unzulässigen Klage.




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