A maiore ad minusist der Schluß vom Größeren zum Geringeren. Bsp.: Wenn jemandem eine Prokura, welche die umfassendste Vertretungsmacht im Handelsverkehr ist, erteilt wurde, ist dieser gleichzeitig zu allen Handlungen berechtigt, die von der rechtlich geringerwertigen Handlungsvollmacht gedeckt sind.
Weitere Begriffe : Meister | Minus-Maßnahme | Gemischter Vertrag |
MMnews
|