A maiore ad minus

ist der Schluß vom Größeren zum Geringeren. Bsp.: Wenn jemandem eine Prokura, welche die umfassendste Vertretungsmacht im Handelsverkehr ist, erteilt wurde, ist dieser gleichzeitig zu allen Handlungen berechtigt, die von der rechtlich geringerwertigen Handlungsvollmacht gedeckt sind.




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