Aachener Protokollvom 21. 11. 1818. Danach werden (im Zusammenhang mit dem Wiener Reglement über die Rangordnung der diplomatischen Vertreter vom 19. 3. 1815) vier Klassen von diplomatischen Vertretern (Diplomat) unterschieden: a) Botschafter und ihnen gleichgestellte diplomatische Vertreter (päpstliche Legaten, Nuntien), b) Gesandte und ihnen gleichgestellte diplomatische Vertreter (päpstliche Internuntien), c) Ministerresidenten, d) Geschäftsträger.
Weitere Begriffe : Insiderhandelsverbot | Ausbildungsförderung | Aussteuerung |
MMnews
|