Abgase Lärm. Abgase verunreinigen die Luft. Kraftfahrzeuge müssen daher seit 1. Juli 1969 (Neufahrzeuge) so beschaffen sein, daß diese Verunreinigung das nach jeweiligem Stand der Technik vermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrzeuge mit Ottomotor unterliegen dabei hinsichtlich des Kohlenmonoxydgehalts im Ab gas bestimmten, Grenzwerte enthaltenden Vorschriften (§ 47 StVZO).
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