Ablieferungspflichtgesetzliche Verpflichtung der landwirtschaftlichen Betriebe in der DDR, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) zum Erfassungspreis abzuliefern.
Weitere Begriffe : Formelles Gesetz | iudex suspectus | Sachenrechtsbereinigung |
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