Abschiebungshaft richterlich angeordneter Freiheitsentzug zur Sicherung der Abschiebung bis zu höchstens einem Jahr oder zur Vorbereitung einer Ausweisung bis zu sechs Wochen, § 16 AusländerG.
Weitere Begriffe : Jugendherberge | Ausnahmezustand | Beamtenversorgungsgesetz |
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