Abschlussfreiheit
Vertragsfreiheit.
Vertragsfreiheit
ist die Freiheit einer Person, selbst darüber zu entscheiden, ob, wo, wann, wie und mit wem sie welche vertragliche Bindung ein- gehen will. Sie ist ein Teil der Vertragsfreiheit. Sie ist ausgeschlossen für öffentliche Versorgungsträger (z.B. §6 EnergiewirtschaftsG, vgl. § 5 II PflVersG, § 26 II GWB) und Inhaber von Monopolstellungen ( Abschlusszwang).
Privatautonomie.
Vertrag (2).
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