Absichtsprovokation ist die absichtliche Herbeiführung der Situation (Provokation) der Notwehr durch den Angegriffenen, um unter dem Deckmantel der Notwehr den Angreifer zu verletzen. Sie führt zur Einschränkung der Notwehrrechte. Sie kann eine Straftat darstellen. Lit.: Roxin, C., Die provozierte Notwehrlage, ZStW 87 (1975), 541; Kiefner, M., Die Provokation, 1991
Weitere Begriffe : Mängelbeseitigung | Berufsverkehr | Steuerpflichtverhältnis |
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