Absichtserklärung

ist eine besonders in völkerrechtlichen Verträgen anzutreffende Erklärung eines oder mehrerer Vertragspartner, die keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit begründet („die Vertragspartner werden bemüht sein, …“; „… fassen ins Auge, ...“). S. a. Programmsatz, Völkerrecht, soft law.




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