Absolute Rechte

(Gegensatz: relative Rechte) sind subjektive Rechte einer Person, die im Privatrecht gegenüber jedermann wirken. Sie können sich auf eine Person (z. B. elterliches Sorgerecht), eine Sache (z.B. dingliche Rechte wie das -fEigentum) oder ein Recht (z. B. Niessbrauch an einem Gesellschaftsanteil) beziehen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein absolutes Recht verletzt u. dadurch einen Schaden verursacht, begeht eine unerlaubte Handlung u. muss Schadenersatz leisten.




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