Abspracheist allgemein die sprachliche Verbindung zwischen zwei Menschen, insbesondere die Vereinbarung zwischen Beteiligten. A. zwischen Beteiligten des Strafverfahrens (z.B. Staatsanwalt, Gericht, Angeklagtem) ist zulässig. Sie muss aber offengelegt werden. Lit.: Herrmann, J., Rechtliche Strukturen für Absprachen, JuS 1999, 1162; Moldenhauer, G., Eine Verfahrensordnung für Absprachen, 2004; Widmaier, G., Die Urteilsabsprache im Strafprozess, NJW 2005, 1985
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