Absperrklausel In einem Tarifvertrag ist die Klausel, dass nur organisierte Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts unzulässig, da organisierte und nicht organisierte Arbeiter in Tarifvereinbarungen keinen unterschiedlichen Regelungen unterworfen sein dürfen.
Weitere Begriffe : Konkursverbrechen | Anmeldung | Zweckstörung |
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