Abzugsfähige AusgabenIm Steuerrecht: Ausgaben, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzuziehen sind, z. B. Sonderausgaben nach §§ 10, 10 b EinkommensteuerG (Schuldzinsen, Beiträge zu bestimmten Versicherungen und an Bausparkassen, gezahlte Kirchen- und Vermögenssteuer u. a.).
Weitere Begriffe : Beamter im statusrechtlichen Sinne | Peinliche Hals- und Gerichtsordnung (1532) | Konkursverfahren |
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