Versicherung Niemand kann vermeiden, daß ihm selbst Schäden aller Art entstehen oder daß er anderen solche Schäden (zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall) zufügt. Das dadurch entstehende finanzielle Risiko kann jedoch fast in allen Fällen durch den Abschluß einer Versicherung abgedeckt werden. Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein anderer (der Versicherer) es übernimmt, einen entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies wird dadurch möglich, daß viele Versicherte regelmäßig Beiträge (Prämien) zahlen, aber nur bei einigen von ihnen Schäden entstehen (Risikogemeinschaft). So kann aus vielen, verhältnismäßig niedrigen Beiträgen der einzelne, hohe Schaden abgedeckt werden. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der Sozialversicherung, der ein bestimmter Personenkreis (meist alle Arbeitnehmer) zur Abdeckung bestimmter Risiken (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbslosigkeit im Alter, Unfall) angehören muß, und der Privatversicherung, der man zum Teil auch angehören muß (zum Beispiel einer Haftpflichtversicherung, wenn man Halter eines Kraftfahrzeuges ist), der man in der Regel aber freiwillig angehört (private Kranken-, Lebens-, Unfall- und alle Arten der Sachversicherung, zum Beispiel Hausratversicherung). Die Privatversicherung wird von Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (V.a.G.)» betrieben, von denen die ersteren einen Gewinn erwirtschaften wollen, die letzteren hingegen etwa erzielte Gewinne an ihre Mitglieder weitergeben. Alle privaten Versicherungsunternehmen unterliegen der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen in Berlin nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Dieses muß insbesondere neu eingeführte Tarife auf ihre Angemessenheit hin prüfen und genehmigen. Für den einzelnen Versicherungsvertrag gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus dem Jahre 1908. Die Regelungen dieses Gesetzes werden für jeden Zweig der Versicherung ergänzt durch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die man sorgfältig durchlesen sollte, um gegen Überraschungen (ausgeschlossene Risiken) geschützt zu sein. Die Beiträge und Leistungen bestimmen sich nach Tarifen.
Weitere Begriffe : Täuschung im Lebensmittelhandel | positives Recht | Obliegenheiten |
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