actio Paulianabezeichnet im röm. Recht die Befugnis der Gläubiger, Rechtshandlungen des Gemeinschuldners im Konkurs anzufechten; der Rechtsgedanke ist heute noch in der Gläubigeranfechtung lebendig.
Weitere Begriffe : Halten im Straßenverkehr | Sternverfahren | Unternehmensvertrag |
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