Änderungskündigung im Arbeitsrechtist eine Kündigung unter der Bedingung, daß sich der Arbeitnehmer nicht mit veränderten Arbeitsbedingungen (in der Regel mit einer anderen Tätigkeit innerhalb desselben Betriebs) einverstanden erklärt. Stimmt der Gekündigte dem veränderten Vertragsinhalt zu, so wird das Arbeitsverhältnis mit geändertem Inhalt fortgesetzt, andernfalls endet es. Typischerweise handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Von der rechtlichen Konstruktion her sind zwei Möglichkeiten denkbar. Zum einen kann der Arbeitgeber eine unbedingte Beendigungskündigung erklären und zugleich den Abschluß eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten (vgl. § 2 I KSchG). Zum anderen kann der Ausspruch der Beendigungskündigung unter der aufschiebenden Bedingung (§ 1581 BGB) erfolgen, daß der Arbeitnehmer die vorgeschlagene Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht annimmt. Beide Wege führen zu den gleichen rechtlichen Folgen.
Weitere Begriffe : fahrlässige Tötung | Bilanzklarheit Bilanz | Versorgungsruhensgesetz |
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