Arbeitsbedingungen
Koalitionsfreiheit
Die Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Arbeitsplatz usw.) ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung im Einzelarbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder zwischen den Tarifvertragsparteien durch Tarifvertrag. Zur Bestimmung eines Mindestlohns s. Allgemeinverbindlichkeit, Mindestarbeitsbedingungen. S. a. Entsendegesetz zu den A. bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Vorheriger Fachbegriff: Arbeitsausfall | Nächster Fachbegriff: Arbeitsbehörde