Affidavit
schriftliche eidesstattliche Erklärung, bes. im internationalen Wertpapierhandel gebräuchlich.
([lat.] er hat geschworen) ist (die durch Einsatz der Treue verstärkte Bekräftigung und) im internationalen Wertpapierrecht ein besonderes Mittel der Glaubhaftmachung.
ist ursprünglich eine schriftliche eidesstattliche Erklärung (im anglo-amerikanischen Rechtskreis eine beschworene Aussage) zur Erhärtung einer Tatsachenbehauptung; jetzt besonders im internat. Wertpapierverkehr verwendet, z. B. als Lieferbarkeitsbescheinigung für abhanden gekommene Wertpapiere.
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