Aktenversendungist im spätmittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht (bis 1879) die (rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechende) Versendung von Gerichtsakten an rechtliche Autoritäten (z.B. Juristenfakultäten) zur Beurteilung. Lit.: Lorenz, S., Aktenversendung und Hexenprozess, Diss. jur. 1982
Weitere Begriffe : Konzentrationsmaxime | Unfallkassen der Gemeinden | Gebrauchtwagenkauf und Gebrauchtwagenverkauf |
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