Aktiengesetz Erste reichsgesetzliche Regelung des Aktienrechts im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1871. Dann im 2. Buch (§§ 178-334) des Handelsgesetzbuches von 1897. Zusammenfassung der aktienrechtlichen Vorschriften zu einem eigenen Gesetz erstmals im Aktiengesetz von 1937. Jetzt gilt das Aktiengesetz. Zahlreiche Vorschriften seitdem geändert, insbesondere durch das Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts und durch das Beurkundungsgesetz.
Weitere Begriffe : Erstattung von Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber | Abfindungsguthaben | Europäische Patentorganisation |
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