Aktivposten

(Aktiva): auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte. Dazu gehören insbesondere folgende Posten (vgl. § 266 Abs. 2 HGB):
Anlagevermögen, Umlaufvermögen,
Rechnungsabgrenzungsposten und ggf. das negative Eigenkapital” zum Ausgleich der Differenz von Aktiv- und Passivseite.




Vorheriger Fachbegriff: Aktivlegitimation | Nächster Fachbegriff: Aktivprozeti


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen