Passivseiterechte Seite der Handels- bzw. Steuerbilanz. Auf dieser Seite werden das Eigenkapital, das Fremdkapital und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen (sog. Passiva oder Passivposten). Dabei wird die in § 266 HGB vorgeschriebene Gliederungsreihenfolge für Bilanzen großer und mittelgroßer Kapitalgesellschaften i. d. R. auch für die Bilanzen der übrigen Unternehmungen verwendet. Genauso wie die Posten der Aktivseite gliedert man die Passivposten nach bestimmten Kriterien. Unterschieden wird zum einen nach der Herkunft der finanziellen Mittel (Eigen- und Fremdkapital) und zum anderen nach der Überlassungszeit. Langfristig zur Verfügung stehende Mittel stehen daher über denjenigen Kapitalbestandteilen, die nur kurze Zeit zur Verfügung stehen.
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