Akzidentalien (lat. das Unselbständige), bei einem Rechtsgeschäft die Teile, die nicht die Hauptsache ausmachen und nach dem Gesetz nicht zwingend notwendig sind: z. B. die Vereinbarung einer Vertragsstrafe beim Kauf im Gegensatz zur Vereinbarung des Preises der Ware oder deren Menge (Essentialien).
Weitere Begriffe : Summenrückversicherung | in-vitro-Fertilisation | Nichtehe |
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